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Die AWIG-Wohnung

Eine AWIG-Wohnung ist familien- und altenfreund- lich (barrierefrei) ausgebaut.

Innerhalb dieser Wohnung verfügt jedes Mitglied der Gemeinschaft über eine eigene selbst-eingerichtete Ein- oder Zweiraumwohnung. Diese ist mit Sanitäreinrichtungen, Telefon- und Fernseh- anschluss sowie mit einer Küche ausgestattet. Evtl. gehört zur Wohnung ein Balkon.

Es stehen allen Mitgliedern einer Wohngruppe ein gemeinschaftlicher Wohnraum, mit Küche und ein behindertenfreundliches Bad zur Verfügung. Manchmal ist auch ein Gästezimmer für Besucher vorhanden. Hinzu kommt (nach Möglichkeit) für alle gemeinsam nutzbar eine Veranda oder ein Sitzplatz im Grünen.

Jedes Mitglied der Wohngemeinschaft erhält seinen eigenen Mietvertrag. 

Für die Gemeinschaftsräume wird die Miete anteilig von allen getragen.

Die AWIG-Wohnung sollte sich in einem Haus befinden, in dem auch Familien und/oder jüngere Menschen leben. So besteht ein direkter Nachbarschaftsbezug.

Die AWIG-Wohnung sollte verkehrsgünstig liegen. Angebote zum Einkaufen, die Nutzung von kulturellen und sozialen Dienstleistungen sowie die Möglichkeit zu Spaziergängen (Grünanlagen u. ä.) sollen in der Nähe vorhanden sein.

Ganz wichtig:

Die Gemeinschaft beginnt bereits vor dem Einzug durch aktive Gestaltung des gegenseitigen Kennenlernens innerhalb des Vereins AWIG.

Die zukünftigen Mitglieder der Wohngemeinschaft sind in die Projektentwicklung der AWIG-Wohnung mit eingebunden.