Schwer ist es nicht, anzufangen,
schwer ist es, nicht anzufangen.
Wir grüssen Sie, sehr geehrte Freunde des Vereins AWIG e.V.
Wir grüssen Sie, liebe Vereinsmitglieder
Sie kennen unseren Verein AWIG e.V. bereits seit geraumer Zeit und wissen daher, dass er immer mehr wächst und durch seine Arbeit vielen Menschen ein Älterwerden in Selbstständigkeit und Geborgenheit ermöglicht. Im Hinblick auf die zukünftigen Herausforderungen die eine immer älter werdende Gesellschaft meistern muss, leistet der Verein schon heute einen wichtigen Beitrag, um Alternativen für ein lebenswertes Leben und damit auch für ein Wohnen im Alter aufzuzeigen.
Um auf diesem Weg weiter voran zu kommen und weitere Wohnprojekte zu gestalten, benötigt der Verein eine solide und sichere finanzielle Grundlage. Wir gründeten deshalb unter dem Dach der Bürgerstiftung Dresden den
Stiftungsfonds AWIG e.V.
Die Erststifter, Herr Erhard Becke und Frau Sieglinde Wartenberg haben den Stiftungsfonds mit insgesamt 23.000 EUR eröffnet.
Da die Erträge aus diesem Stiftungskapital, selbst bei guter Verzinsung, nicht ausreichen die Arbeit des Vereins ALT-WERDEN in Gemeinschaft e.V. kontinuierlich und langfristig zu sichern, bitten wir herzlich um Unterstützung durch Sie, liebe Freunde und Mitglieder des Vereins.
Werden Sie Zustifter oder Spender!
Jeder kleinere oder auch grössere Betrag hilft die Tätigkeit des Vereins AWIG e.V. weiter fortzuführen und sichert den Menschen, die in Gemeinschaft leben möchten, unsere Unterstützung und Hilfe. Damit helfen Sie unserer Gesellschaft und damit helfen Sie auch sich selbst.
Zustiftungen erhöhen das Stiftungsvermögen, dessen Zinsen der Arbeit des Vereins zufliessen, Spenden können direkt für die Arbeit des Vereins eingesetzt werden.
Selbstverständlich erhalten Sie eine Bescheinigung für Ihre Zustiftung oder Spende. Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen werden steuerlich günstiger eingestuft als Spenden an gemeinnützige Vereine.
Als Zustifter oder/und Spender erhalten Sie die Satzung des Stiftungsfonds und auf Wunsch auch die Satzung der Bürgerstiftung Dresden. Laut dieser Satzung sind Stifter ab 500,00 EUR Zustiftung automatisch Mitglieder der Stiftungsversammlung. Von diesem Recht können Sie natürlich wahlweise Gebrauch machen.
Beirat des Stiftungsfonds:
Herr Peter Schindzielorz
Vorstandsvorsitzender des
Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes
Herr Dr. Hans Geisler
Staatsminister a. D.,Schirmherr von AWIG e.V.
Frau Sieglinde Wartenberg, Ehrenvorsitzende von AWIG-Verein „Gemeinschaftliches Wohnen“ e.V.
Erststifterin
Herr Erhard Becke, Vorstand AWIG e.V.
Erststifter
Die Bankverbindung des gemeinnützigen Stiftungsfonds AWIG e.V. lautet:
Bankinstitut: Dresdner Bank
BLZ: 850 800 00
Konto: 01 430 130 25
Wir danken Ihnen, dass Sie unser Anliegen beachten und würden uns über Ihre Unterstützung, aber auch über Hinweise und Anregungen sehr freuen.
Mit besten Wünschen für Sie und herzlichen Grüßen
Stiftungsfonds AWIG e.V.
Erhard Becke Sieglinde Wartenberg
Erststifter Erststifterin
Eine Möglichkeit GUTES zu tun – eine VERFÜGUNG im TESTAMENT
Wir stehen täglich im Leben, denken an morgen, was alles noch erledigt werden muss – wir denken kaum daran, ob wir das Morgen auch erleben werden. Noch weniger denken wir mitten im Leben an das, was von uns nach uns bleiben wird.
Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diese Zeilen zu lesen und darüber nachzudenken.
Sie waren ein Leben lang tätig und sind es noch. Sie haben Werte geschaffen. Ideelle und materielle Werte, die Sie an Ihre Kinder oder andere vertraute Menschen weitergeben möchten und können.
Sie möchten, dass etwas bleibt von Ihrem Wirken, dass etwas Gutes über Ihr Leben hinaus erhalten wird und von Ihnen Zeugnis gibt.
Wenn Sie zu den vorsorglichen Menschen gehören, haben Sie vielleicht schon ein Testament geschrieben. Die meisten Menschen warten damit aber, bis es manchmal zu spät ist. Dabei ist es doch ein gutes Gefühl, wenn alles „geregelt“ und „für alle Fälle“ vorgesorgt ist, damit Menschen, die Ihnen nahe stehen, einen Teil der von Ihnen geschaffenen Werte zur Unterstützung ihres Lebens und als Erinnerung an Sie erhalten.
Da gibt es noch eine Möglichkeit, Werte weiter zu geben, über Ihr Leben hinaus an einer guten Sache mitzuwirken.
Das ist eine VERFÜGUNG im TESTAMENT zum Beispiel für Stiftungen oder Vereine, die sich die Aufgabe gestellt haben, zu helfen, etwas zu verbessern in unserem Leben. Es gibt viele Gebiete, in denen Menschen überwiegend in ehrenamtlicher Arbeit Gutes tun.
Haben Sie schon einmal daran gedacht, diese Arbeit durch eine Verfügung in Ihrem Testament zu unterstützen, so dass etwas von Ihnen über Ihr Leben hinaus lebendig bleibt in der Hilfe für andere?
Auf Grund der viel zitierten demografischen Entwicklung unserer Gesellschaft wird der AWiG-Verein künftig umfangreiche Aufgaben zu bewältigen haben.
Dafür braucht der AWiG-Verein Ihre Unterstützung, Ihre Hilfe!
Auch der Verein AWIG e.V. arbeitet durch ehrenamtliche Tätigkeit für das Wohl anderer Menschen. Er bewirkt, dass das Zusammenleben, die gegenseitige Unterstützung wieder mehr im Mittelpunkt unseres Lebens steht. Durch die von ihm initiierten Wohngemeinschaften werden vor allem ältere Menschen vor Vereinsamung bewahrt, ihr Leben bleibt oder wird wieder froh und lebenswert.
Sollten Sie in nächster Zeit planen, dass Sie auch über Ihre irdische Lebenszeit hinaus hilfreich wirken wollen, dann wäre die Unterstützung des Stiftungsfonds AWIG e.V. durch eine Verfügung in Ihrem Testament eine gute Möglichkeit dafür, denn dadurch unterstützen Sie die Arbeit des AWiG-Vereins dauerhaft.
Viele Menschen, denen Sie dadurch ein Leben und Älterwerden in Selbständigkeit und Geborgenheit ermöglichen, werden Ihnen dankbar sein.
Vielen Dank für die Zeit, die Sie sich genommen haben, um diese Zeilen zu lesen.
Vielen Dank auch für die Zeit des Nachdenkens darüber.
Der Sinn unseres Daseins besteht darin,
Gutes zu tun.
Und damit etwas mehr
Wärme, Licht und Hoffnung in die Welt zu bringen.
Stiftung für alternative Wohnformen im Alter unter dem Motto „Gemeinsam statt einsam“
Stiftungsfonds
